Setzen Sie 20 % der gesamten Renovierungskosten
direkt von der Steuer ab
Zuschüsse, Fördermittel, KfW – ist Ihnen das alles viel zu kompliziert?
Dann bietet Ihnen die Neuregelung des
Klimaschutzprogrammes 2030 eine einfache Alternative:
Machen Sie stattdessen die energetische Sanierung von
Fenstern und Haustüren steuerlich geltend als Teil Ihrer Einkommensteuererklärung.
Die Förderung kann direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Es muss lediglich eine Erklärung eines qualifizierten achbetriebes vorliegen, dass die energetischen Mindestanforderungen eingehalten wurden. Und die Immobilie (Wohnhaus oder Eigentumswohnung) muss durch Sie selbst bewohnt werden.
Sie können nun neben den Lohnkosten auch die Materialkosten einer energetischen Sanierungsmaßnahme steuerlich geltend machen. Ohne vorherige Antragstellung !
Insgesamt können Sie 20 % der Gesamtkosten von bis zu 200.000 € (also max. 40.000 €) innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.
Als Fensterbau-Fachbetrieb führen wir die Sanierungsmaßnahmen förderkonform durch.
Beispielrechnung
Renovierungsaufwand: 15.000 €
Steuerrückerstattung / Steuerersparnis insgesamt: 20 % des Renovierungsaufwands = 3.000 €
Die Steuerersparnis wird auf 3 Jahre verteilt:
- Im 1. und 2. Jahr jeweils 7 % von 15.000 € : 2 × 1.050 €
- Im 3. Jahr 6 % von 15.000 € : 900 €